Folgende AGB sind Bestandteil für alle zwischen dem IT-Dienstleister (Shopdriven) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

1.0 Angebot und Abwicklung

1.1 Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch Shopdriven in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welches durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 500,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keiner Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung durch den Auftraggeber.

1.2 Der Auftraggeber legt Shopdriven vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatzes bzw. Entwurf/Reinzeichnung.

1.3 Shopdriven ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten Shopdriven erfolgt nicht. Sollten die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Shopdriven für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicherzustellen. Sollte es beim Übertragungsweg, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann Shopdriven hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier Shopdriven haftungsmäßig nicht belangbar, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.5 Die Haftung von Shopdriven ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder beim Import auf das genutzte Shop-System entstehen können.

2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei Shopdriven, trotz stetigem Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich Shopdriven zur Verfügung zu stellen.

2.7 Reinzeichnungen, Skizzen, sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird Shopdriven dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Leistungen in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt Shopdriven die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von Shopdriven.

2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

2.11 Shopdriven hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

2.12 Shopdriven ist jederzeit (auch wenn Shopdriven das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat) berechtigt, fertige Projekte, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Gleiches gilt auch für dritte Parteien, welche durch die Agentur um Zuge der operativen Umsetzung des Projektes hinzugezogen werden.

2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

2.14 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

3.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, monatliche Pakete, SEO

3.1 Shopdriven genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Shopdriven behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Shopdriven eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3.3 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit jeweils im Jahr voraus oder am Anfang des Monats bei monatlicher Zahlweise an, sofern nichts anderes mit dem Kunden besprochen wurde, geschieht die Vergütung auf einer monatlichen Basis. Die Laufzeit sämtlicher Verträge (welche Zusatzleistungen beinhalten) beträgt standardmäßig 6 Monate, sofern nichts anderes mit dem Kunden besprochen wurde.

3.4 Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen SHOPDRIVEN und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.5 Jegliche Wartungsverträge (welche auf monatlicher Basis abgerechnet werden) beinhalten 5 Arbeitsstunden, welche mit keinerlei Extrakosten verbunden sind. SHOPDRIVEN verpflichtet sich somit, die erbrachte Arbeitszeit aufzuzeichnen.

3.6 Jegliche Arbeitszeit, die über die nach 3.4 definierte Zeit hinaus geht, wird mit 69€ (netto)/Stunde berechnet. Die Agentur muss den Auftraggeber vor Anfall der Extrakosten über den Sachverhalt aufklären.

3.7 Shopdriven garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach bestem Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird, obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

3.8 Im Zuge einer Migration hin zu Shopware 6 wird die Shopdriven GmbH benötigte Weiterleitungen setzten (sofern im Angebot enthalten) um die bestehenden Rankings bestmöglich zu erhalten. Shopdriven erstellt diese nach bestem Gewissen. Sofern es dennoch zu Einflüssen auf bestehende Rankings kommen sollte, übernimmt Shopdriven hierfür keine Verantwortung.

4.0 Vergütung

4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe ohne Abzug, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3 Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie Aufträge, die einen größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für Shopdriven bedeuten, ist Shopdriven berechtigt, Vorschussrechnungen und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von Shopdriven vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Shopdriven berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4.6 Shopdriven behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

4.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

4.8 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Shopdriven gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 10% zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Shopdriven vorbehalten.

4.9 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.10 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber Shopdriven notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Shopdriven für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

4.11 Bei weiteren außervertraglichen Leistungen von Shopdriven werden diese mit einem Stundensatz von 89€/Std. (Netto) berechnet.

4.12 Jeglichen Nebenkosten, die mit dem Betrieb und der Instandhaltung einer Website oder eines Online-Shops verbunden sind (Hosting, monatliche Kosten für Software Erweiterungen etc.) hat der Auftraggeber zu zahlen.

4.13 Sofern die im Angebot definierten Anforderungen nach Ermessen des Auftragnehmers abgeschlossen sind, ist Shopdriven verpflichtet dies dem Auftraggeber mitzuteilen.

Sofern der Auftraggeber binnen einer Frist von 10 Werktagen keinen schriftlichen Einspruch erhebt, gilt das Projekt als beendet. Shopdriven ist spätestens zu diesem Zeitpunkt ermächtigt die Erbrachten Leistungen final abzurechnen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

5.0 Gewährleistung und Haftung

5.1 Shopdriven verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Shopdriven verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.

5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn Shopdriven und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von Shopdriven leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.3 Eine Haftung von Shopdriven, gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen, welche unter Vollmacht bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in Auftrag gegeben wurden, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Shopdriven von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Webagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Shopdriven von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn Shopdriven im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet Shopdriven für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von Shopdriven die Kosten hierfür der Auftraggeber.

5.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für Shopdriven. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Shopdriven gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Shopdriven anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht dem IT-Dienstleister das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

5.8 Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt Shopdriven keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Shopdriven übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden.

5.9 In Bezug auf die seit dem 25. Mai 2018 geltende DSGVO kann Shopdriven keine 100%ige Abmahnsicherheit der Website des Auftraggebers garantieren, da Shopdriven nicht autorisiert ist, Aussagen bezüglich juristischer Themen zu treffen. Shopdriven lässt juristische Texte (Datenschutzerklärung und Impressum) von Online-Kanzleien erstellen. Shopdriven übernimmt nach 5.8 keine Haftung für diese Inhalte.

Die Erstellung von Inhalten und Websites erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von Shopdriven.

6.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Eschborn (Main-Taunus-Kreis).

 

7.0 Widerrufsrecht

7.1 Die Shopdriven GmbH geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.

 

Stand: Januar 2020